Fachbeiträge
Fachbeiträge zur Personalverrechnung
Was sich ändert, ab wann es gilt und was daraus für die Abrechnung folgt. Jeder Beitrag trägt sichtbar seinen Rechtsstand.
Was sich in der Personalverrechnung ändert, steht selten dort, wo man es braucht: Ein Gesetzesentwurf sagt nichts darüber, welche Daten Sie ab wann erfassen müssen, und eine Fachmeldung sagt nichts darüber, was sie für eine laufende Abrechnung bedeutet. Genau diese Lücke schließen die Beiträge hier.
Jeder Beitrag trägt seinen Rechtsstand mit Datum — auch dann, wenn der Stand unbequem ist. Ein Gesetzesentwurf, der nicht beschlossen ist, wird als Entwurf bezeichnet, und ein Beitrag, dessen Grundlage sich geändert hat, wird nachgezogen oder verschwindet. Das ist der Unterschied zwischen einem Fachbeitrag und einem Blogeintrag.
Themen, die hier vorkommen
- Entgelttransparenz — welche Daten das Berichtsjahr 2026 voraussetzt und warum sie nicht rückwirkend entstehen
- Sachbezüge und Dienstfahrzeuge — was sich zum Jahreswechsel ändert und für welche Fahrzeuge kein Bestandsschutz gilt
- Kollektivvertragliche Änderungen, soweit sie mehr als eine Branche betreffen
- Übernahme und Systemwechsel — was ein Wechsel mitten im Jahr für Jahressechstel, Lohnkonto und Meldungen bedeutet
- Fachbeitrag · EntgelttransparenzDer Bericht kommt 2027, die Daten entstehen 2026Österreich hat die Richtlinie (EU) 2023/970 nicht umgesetzt. Am ersten Berichtszeitraum ändert das nichts: Es ist das laufende Jahr 2026.Rechtsstand 30. August 2026
- Fachbeitrag · SachbezügeDer Nullsachbezug für E-Dienstwagen endet am 31. Dezember 2026Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beendet die Sachbezugsfreiheit für E-Dienstfahrzeuge — ohne Bestandsschutz. Auch Altfahrzeuge werden neu bewertet.Rechtsstand 30. August 2026
Zur Entstehung: Die Texte werden mit Unterstützung KI-gestützter Werkzeuge erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft und freigegeben. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der OverTime GmbH.