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OverTime GmbH

ZUSAMMENARBEIT

Vier Wege der Zusammenarbeit

Die meisten Anfragen beginnen mit derselben Annahme: Entweder man macht Lohnverrechnung selbst, oder man gibt sie ganz ab. Zwischen diesen beiden Punkten liegt der größte Teil unserer Arbeit.

UMFANG

Punktuelle fachliche Unterstützung

Für Einzelfragen und komplexe Abrechnungsfälle, für eine Zweitmeinung oder eine Plausibilitätsprüfung, für Unterstützung beim Meldewesen und bei den Jahresarbeiten, für die Vorbereitung auf eine Prüfung. Ihre Lohnverrechnung bleibt vollständig bei Ihnen. Wir kommen dazu, wo es fachlich eng wird.

Vertretung bei Urlaub oder Ausfall

Befristete operative Unterstützung, möglichst in Ihrem System und nach Ihren Vorgaben. Mit dokumentierter Übergabe, geklärten Zuständigkeiten und definierten Freigaben.

Mehr zu Vertretung und Ausfallsicherheit

Laufende Personal- und Lohnverrechnung

Die monatliche Abrechnung mit allen fixen und vereinbarten variablen Bestandteilen, Sonderzahlungen, dem gesetzlichen und abrechnungsbezogenen Meldewesen, den vereinbarten Monats- und Jahresauswertungen und definierten Übergabedaten an Buchhaltung und Zahlungsverkehr.

Mehr zur laufenden Lohnverrechnung

Prozesse, Reporting und Digitalisierung

Prozess- und Datenanalyse, Schnittstellen zwischen Zeitwirtschaft, HR und Abrechnung, Management-Reporting, mobile Erfassung, HR-Abläufe und Automatisierung. Für Automatisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner, der score business GmbH, zusammen. Der Grundsatz bleibt derselbe: Automatisierung verstärkt einen guten Prozess. Einen unklaren Prozess macht sie nur schneller unklar.

Mehr zu Prozessen und Systemwechsel

GRENZEN

Wo unsere Leistung endet

Das gehört ausdrücklich nicht dazu, und wir sagen es lieber vorher:

  • Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben
  • Vertretung in Rechtsmittelverfahren
  • allgemeine Rechts- und Steuerberatung außerhalb unseres Berechtigungsumfangs

Bei der Vorbereitung auf eine Prüfung unterstützen wir Sie. Vertreten dürfen und wollen wir Sie dort nicht — dafür ist Ihre Steuerberatung oder Rechtsvertretung zuständig.

ERSTER SCHRITT

Und der Preis?

Es gibt kein Preisblatt, weil es keine zwei gleichen Abrechnungen gibt. Was den Aufwand bestimmt: Mitarbeiterzahl, Anzahl und Art der Kollektivverträge, Standorte, variable Bezugsbestandteile, Reisekostenvolumen, Sonderfälle wie Karenzen und Exekutionen, die gewünschte Auswertungstiefe und vor allem, wie die Daten zu uns kommen.

Wir sehen uns diese Punkte in einem Gespräch an und übermitteln danach ein konkretes Angebot mit den Annahmen, auf denen es steht.