REPORTING
Ihre Personalkosten, lesbar gemacht
Die Daten für gute Auswertungen liegen ohnehin in der Abrechnung. Sie müssen nur zusammengeführt und dargestellt werden. Genau das macht unser Reporting-Portal — auf Basis der Zahlen, die wir jeden Monat für Sie verarbeiten. Sie erfassen dafür nichts zusätzlich.
INHALT
Was Sie sehen
Belegschaft
Headcount und Vollzeitäquivalente, Krankenquote, Fluktuation, Beschäftigungsarten.
Kosten
Personalkosten einschließlich Arbeitgeberanteilen, Durchschnittsgehälter, Kostenentwicklung im Zeitverlauf.
Vergütung und Entwicklung
Gehaltsentwicklung, Karriereverläufe, Equal-Pay- und Pay-Gap-Auswertungen.
Detailtiefe
Mitarbeiterdetails, Überstundensalden, Filter nach Abteilung, Standort, Beschäftigungsart und Jahr, PDF-Export.
Grundlage ist Power BI. Die Auswertungen entstehen aus Ihren Abrechnungsdaten und aktualisieren sich mit jedem Lauf.
SELBST PRÜFEN
Sehen Sie es sich an, ohne mit uns zu reden
Die Demo zeigt einen erfundenen Musterbetrieb mit 96 Beschäftigten an drei Standorten. Sie startet mit einer Übersicht; ein Klick auf eine Kennzahl oder eine Säule führt eine Ebene tiefer. Schalten Sie den Standortfilter um — der Sinn dieser Demo ist zu zeigen, dass derselbe Kennwert kumuliert harmlos und standortrein auffällig sein kann. Klicken Sie sich durch, bevor Sie irgendwem eine Frage stellen. Wir halten das für den ehrlichsten Weg, ein Reporting zu zeigen.
Derselbe Betrieb: Der Gesamtwert liegt mit 4,0 % unter der Fünf-Prozent-Schwelle, zwei Standorte liegen darüber. Die Auswertung zeigt den Unterschied — die arbeitsrechtliche Beurteilung bleibt bei Ihrer Rechts- oder Steuerberatung.
ENTGELTTRANSPARENZ
Entgelttransparenz: warum das Berichtsjahr jetzt läuft
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt von Arbeitgebern eine geschlechtsbezogene Auswertung ihrer Entgelte. Österreich hat die Umsetzungsfrist im Juni 2026 nicht eingehalten; ein Gesetzesentwurf liegt vor und sieht eine Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten vor — beschlossen ist er noch nicht.
Der Zeitpunkt ist trotzdem jetzt relevant, und das hat einen sachlichen Grund: Für die erste Berichtsvorlage ist das Berichtsjahr 2026 vorgesehen. Eine Datengrundlage für ein Jahr lässt sich nicht rückwirkend herstellen. Wer die Auswertung erst dann aufbaut, wenn das Gesetz da ist, hat die Zahlen für das Berichtsjahr nicht mehr.
Was unabhängig vom Umsetzungsgesetz schon wirkt, darauf weist auch die Wirtschaftskammer hin:
- Beschäftigte können Auskunft über ihr Entgelt und über das nach Geschlecht aufgeschlüsselte Durchschnittsentgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen — mit einer Antwortfrist von zwei Monaten
- Entgeltunterschiede sind anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien zu begründen und zu dokumentieren
- Beschäftigte sind dafür nach vier Kriterien zu gruppieren: Kompetenzen, Arbeitsbelastung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen
- Verschwiegenheitsklauseln zum eigenen Gehalt werden unwirksam
- Übersteigt ein unerklärter Unterschied innerhalb einer Gruppe gleichwertiger Arbeit fünf Prozent, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung vorgesehen
Unser Beitrag ist der einfache Teil davon: die Zahlen. Pay-Gap-Auswertungen, Gruppenvergleiche und die Beantwortung einer Auskunftsanfrage sind im Portal eine Abfrage und keine Excel-Woche. Die arbeitsrechtliche Bewertung Ihrer Entgeltstruktur gehört zu Ihrer Rechts- oder Steuerberatung — wir liefern die Datengrundlage, auf der diese Bewertung überhaupt möglich ist.
Viele Betriebe kennen den verwandten Fall schon: den Einkommensbericht nach dem Gleichbehandlungsgesetz, fällig im ersten Quartal. Dieselbe Datenbasis, ein größerer Umfang.
Rechtsstand dieses Abschnitts: 31. August 2026. Ein Umsetzungsgesetz ist zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen; der parlamentarische Stand kann sich kurzfristig ändern.
BETRIEB
Datenschutz und Betrieb
Ihre Abrechnungsdaten bleiben in Österreich. Das Abrechnungssystem läuft in einem österreichischen Rechenzentrum in Innsbruck.
Die Reporting-Plattform liegt in einem Rechenzentrum in Frankfurt, also innerhalb der Europäischen Union. Wir nennen das getrennt, weil es getrennt ist: Ein pauschales „alles in Österreich“ wäre hier nicht richtig.
- Übertragung ausschließlich verschlüsselt — zwischen Ihnen und uns und zwischen den Systemen
- Kein Standort außerhalb der Europäischen Union, weder für die Abrechnung noch für die Auswertungen
Was in einem Vertrag gehört, steht nicht auf einer Website: Auftragsverarbeitung, Löschfristen und die Nachweise dazu regeln wir schriftlich mit Ihnen, nicht hier. Und wir übernehmen keine Formel wie „DSGVO-konform“ oder „modernste Verschlüsselung“ — eine unbelegte Sicherheitsaussage ist bei diesem Thema schlimmer als keine.
ERSTER SCHRITT